Grill- und Parkplatz

Veröffentlicht am 11.02.2019 in Kommunalpolitik

Grill- und Parkplatz

Bericht Gemeinderatssitzung am 22.01.2019:

Auflösung des Grillplatzes Roter Berg
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis als Untere Naturschutzbehörde drängt die Gemeinde, den bereits seit Jahrzehnten bestehenden und sehr beliebten Grillplatz Roter Berg aufzulösen. Der Grund hierfür liegt in der Beeinträchtigung des nahegelegenen Naturschutzgebietes „Vordere Hohbachwiesen“. Es handelt sich hierbei um „Magere Flachlandmähwiesen“, welche unter dem Schutz der europäischen Flora-Fauna-Habiat-Richtlinie stehen.
Der Grillplatz war in der Vergangenheit häufig von Vandalismus betroffen. Außerdem gab es Beschwerden hinsichtlich Müll, Lärm, unerlaubten Betretens des Naturschutzgebiets, Pflücken von Pflanzen und wildem Parken. Nachdem neben dem bereits bestehenden Grillplatz an der Rems im Rahmen der Remstal Gartenschau oberhalb der Hagsteige ein attraktiver neuer Grillplatz mit Abenteuerspielplatz entstehen wird, schlug die Gemeindeverwaltung die Auflösung des Grillplatzes Roter Berg vor. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass sich der Gemeinderat damit nicht leicht tut, weil auch manches für den Erhalt des Grillplatzes spricht, insbesondere die Beliebtheit dieses sehr schönen Plätzchens auch bei Familien und die durch die gute Erreichbarkeit stattfindende Nutzung auch durch die Atriumschule und Kindergärten.
Nach gründlicher Diskussion wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Die Verwaltung wird im Gespräch mit dem Landratsamt klären, ob die Beseitigung des Grillplatzes nur ein Soll oder ein Muss darstellt und gleichzeitig die Möglichkeit eines alternativen Standorts prüfen. Auch die Nutzung der Fläche durch den Waldkindergarten und der Erhalt von Ökopunkten bei Auflösung des Grillplatzes soll geprüft werden.

 

Jürgen Schlotz, Polarstraße 28, 73660 Urbach

Flachlandmähwiesen Vorderer Hohbach - Grillplatz

Ein Naturschutzgebiet hat den höchsten Schutzstatus.

Natura 2000 Gebiets sind oft nur Landschaftschutzgebiete.

Sie sind jedoch im Kontext der europäischen Vernetzung zu sehen.

Der Schutzstatus des Bereiches westlich des Grillplatzes kommt vor allem daher das es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Naturschutzgebiete sind per Gesetz am strengsten geschützt. In den ausgewiesenen Flächen darf der Mensch nicht eingreifen. Nur behördlich zugelassene Maßnahmen sind erlaubt. Der Schutz der Natur hat oberste Priorität, die Funktion als Erholungsraum für den Menschen ist zweitrangig.  Der östliche Bereich des Flurstückes UU 3254 ist kein NSG. Östlich des Grillplatzes ist wiederum Landschaftschutzgebiet. Auf dieser Grundlage dürfte der Grillplatz vor vielen Jahren genehmigt worden sein.

Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten und Waldhausen. Im Zuge einer landesweiten Nachmeldung von FFH-Gebieten wurde diese Flächen im Jahr 2005 noch um wichtige Wiesen im Bärenbachtal erweitert.

Einerseits will man den Grillplatz erhalten und anderseits die Schutzgebiete nicht beeinträchtigen.

Idee: man sollte eine Barriere zwischen Grillplatz und Wiese schaffen. Eine Lösung wäre das Setzen einer breiten Hecke.

Der bestehende Parkplatz spricht für den Erhalt des Grillplatzes. Bei einem Ersatz müssten auch neue Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

 

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